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Nov 22, 2023

Von Gene Maddaus

Leitender Medienautor

Der SAG-AFTRA-Streik hat große Diskussionen und Verwirrung darüber ausgelöst, was verboten und was noch in Ordnung ist. SAG-AFTRA hat eine detaillierte FAQ für Mitglieder, Nichtmitglieder, Indie-Produzenten und andere Gruppen herausgegeben.

Aber die Leute haben immer noch Fragen. Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Ich bin Filmkritiker. Kann ich Filme rezensieren?

Absolut. Kritiker streiken nicht und sind nicht verpflichtet, die Rezension von Filmen oder Fernsehsendungen einzustellen.

Ich bin Unterhaltungsjournalist. Kann ich Filme und Serien abdecken?

Ja. Unterhaltungsjournalisten, unabhängig davon, ob sie einer Gewerkschaft angehören oder nicht, streiken nicht. Selbst die von SAG-AFTRA vertretenen Rundfunkjournalisten sind nicht betroffen, da sich der Streik nur auf den Fernseh-/Theatervertrag bezieht.

Ich bin Unterhaltungsjournalist. Wird irgendein Schauspieler mit mir über sein Projekt sprechen?

Wahrscheinlich nicht. Das wäre eine Förderung der Streikarbeit. Möglicherweise sprechen sie jedoch darüber, warum sie streiken.

Was ist, wenn der Schauspieler über sein Projekt sprechen möchte und das Interview über seinen persönlichen Publizisten und nicht über das Studio arrangiert?

Laut SAG-AFTRA ist das immer noch nicht in Ordnung. (Die WGA hat dies nach ein paar Wochen abgemildert, die SAG-AFTRA jedoch nicht.)

Ich gehöre nicht zu SAG-AFTRA. Wie kann ich meine Unterstützung für den Streik zeigen?

Sie können in den sozialen Medien posten und an den Entertainment Community Fund spenden, der arbeitslose Besatzungsmitglieder unterstützt. Die Gewerkschaft hat auch Nichtmitglieder dazu ermutigt, sich an Streikposten und Kundgebungen zu melden. Eine Liste der Streikpostenstandorte finden Sie hier.

Soll ich Netflix boykottieren?

Weder die WGA noch die SAG-AFTRA haben zum Boykott von Netflix oder einer anderen Plattform aufgerufen, und es wird keinen großen Unterschied machen, wenn Sie es alleine tun.

Können SAG-AFTRA-Mitglieder Reality-Shows oder Gameshows machen?

Ja. Die Gewerkschaft hat hilfreicherweise ein Dokument herausgegeben, in dem alle Dinge aufgeführt sind, die SAG-AFTRA-Künstler noch tun können, einschließlich Auftritten in Reality-Shows und Spielshows. Sie können auch Werbespots, Videospiele, Talkshows usw. machen.

Ich bin ein Influencer. Kann ich Filme und Fernsehsendungen bewerben?

Hier wird es schwierig. Die meisten Influencer sind nicht gewerkschaftlich organisiert und unterliegen keinen Streikregeln. Einige von ihnen arbeiten jedoch im Rahmen der SAG-AFTRA-Influencer-Vereinbarung oder möchten dies vielleicht eines Tages tun. Und diese Influencer wurden gebeten, die Arbeit der Streikenden (z. B. Filme und Fernsehsendungen) weder gegen Bezahlung noch „organisch“ zu bewerben. Wenn ein Influencer jedoch bereits einen Vertrag zur Werbung für etwas hat, rät ihm die Gewerkschaft, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Es steht ihnen auch frei, Einfluss auf andere Themen zu nehmen.

Kann ich Cosplay machen?

Wenn Sie nicht bei SAG-AFTRA sind, machen Sie einfach weiter (vorbehaltlich der oben genannten Ausnahme für zukünftige Gewerkschaftsbeeinflusser). Wenn Sie bei SAG-AFTRA sind, schauen Sie in einen Spiegel und fragen Sie sich: Fördere ich Streikarbeit? Dann nein.

Ich bin ein unabhängiger Produzent. Kann ich eine Verzichtserklärung erhalten, um mein Projekt weiterführen zu können?

Ja. SAG-AFTRA nennt dies eine „Interimsvereinbarung“, und Sie würden zustimmen, sich an die endgültigen Bedingungen aller Vereinbarungen zu halten, die die AMPTP mit der Gewerkschaft erzielt. Sie müssen auch wirklich unabhängig von den AMPTP-Unternehmen sein.

Was passiert, wenn ich gegen die Streikregeln verstoße?

Wenn Sie es versehentlich tun, wird Ihnen wahrscheinlich jemand auf die Schulter klopfen und Sie daran erinnern, es nicht noch einmal zu tun. Aber die Gewerkschaft hat durchaus die Macht, ihre Streikregeln durchzusetzen. Zu den Strafen können „Tadel, Verweis, Geldstrafe, Suspendierung und/oder Ausschluss“ gehören. Wenn Sie kein Mitglied sind und Streikarbeit leisten, ist Ihnen der Beitritt zur Gewerkschaft in Zukunft untersagt.

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